Tiefbau

Sondierungsbohrungen Kampfmittelräumdienst

Kampfmittelfrei und sicher bauen hat oberste Priorität.

Tiefbauarbeiten dürfen in Deutschland erst aufgenommen werden, wenn Ihnen bei einem öffentlichen Bauauftrag eine Bestätigung nach ATV DIN 18299, Abschnitt 0.1.17 VOB/C bzw. bei einem privaten Auftraggeber eine gleichwertige Freigabe vorliegt. Dies kann im Regelfall nur durch eine autorisierte Fachstelle/-behörde bzw. ein autorisiertes Fachunternehmen vorgenommen werden.

Wir helfen Ihnen hierbei.

Wir koordinieren in Abstimmung mit dem Kampfmittelräumdienst die notwendigen Untersuchungen und führen diese fachgerecht für Sie aus.

Ausgerüstet mit verschiedenen Bohrschnecken (Verdrängungsschnecken und Hohlbohrschnecken) führen wir die Sondierungsbohrungen fach- und termingerecht durch.